Einmischen und Mitglied werden: Für Solidarität und soziale Gerechtigkeit. Klare Kante gegen Sexismus, Rassismus und Rechtsextremismus, gegen Waffenexporte und Kriegseinsätze der Bundeswehr. Für mehr Demokratie und eine gerechte Verteilung des Reichtums.
Du kannst direkt das Online-Eintrittsformular beim Bundesverband unserer Partei ausfüllen.
Achtung: Wenn du in Belgien oder den Niederlanden wohnst, beachte bitte die unten stehenden Hinweise.
Klar, Daten zur Parteimitgliedschaft sind eine besonders sensible Information.
Lade dir einfach das PDF-Eintrittsformular als Datei herunter, drucke es aus und gib es beim Kreisverband ab oder sende es uns per Post.
Das Formular kannst du (abhängig von deinem PDF-Anzeigeprogramm) wahrscheinlich direkt am Bildschirm ausfüllen, dann musst du es nur noch ausdrucken, unterschreiben und einsenden an:
DIE LINKE Aachen
Augustastraße 69
52070 Aachen
Ja, die Mitgliedschaft in der deutschen Partei DIE LINKE ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden.
Wichtig: Wer einen Wohnsitz im Ausland hat und Mitglied werden möchte, muss unbedingt angeben, welchem grenznahen Kreisverband in Deutschland er oder sie angehören möchte, sonst wird man dem Kreisverband Berlin zugeordnet.
Deshalb am besten das PDF-Eintrittsformular herunterladen, ausfüllen und beim Kreisverband Aachen abgeben oder es einsenden an:
DIE LINKE Aachen
Augustastr. 69
52070 Aachen
Deutschland
Beim Eintritt in die Partei gilt zunächst das Wohnortprinzip, das heißt man tritt in den Kreisverband am Erstwohnsitz ein. Es ist jedoch möglich, in begründeten Fällen später den Kreisverband zu wechseln.
Wer also außerhalb der Städteregion mit Erstwohnsitz gemeldet ist, aber aus guten Gründen bei uns im Kreisverband Mitglied werden möchte, muss erst an seinem Wohnort in die Partei eintreten und kann dann die Zuordnung zu unserem Kreisverband beantragen. (Ausnahme: Wohnsitz im Ausland)
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie alt man sein darf, wenn man in eine Partei eintreten möchte. Allerdings können jüngere Minderjährige keine Verträge eigenständig abschließen, die sie zu regelmäßigen Zahlungen verpflichten.
Die Satzung der Partei DIE LINKE legt fest, dass man mindestens 14 Jahre alt sein muss, wenn man Mitglied werden möchte.
§ 2 (1) der Bundessatzung
Wer jünger ist, kann sich aber als Gastmitglied der Partei registrieren lassen, denn Gastmitglieder müssen keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen und es gibt auch kein Mindestalter dafür.
Siehe dazu § 5 der Bundessatzung.
Keine. Für die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE ist es völlig egal, welchen Pass oder Personalausweis du hast.
(Nur wenn man für bestimmte Parlamente, Stadträte usw. kandidieren oder die Kandidaturen Anderer mitbestimmen möchte, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für das Wahlrecht.)
Nein. Die Bundessatzung der Partei DIE LINKE legt fest, dass man nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes sein darf, wenn man in DIE LINKE eintritt. Außerdem dürfen Mitglieder der Partei nicht bei Wahlen für konkurrierende andere Parteien oder Listen antreten.
§ 2, Absatz 1 und § 4, Absatz 2 (d) der Bundessatzung
»Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Bundessatzung, der Landessatzung, der Kreissatzung und der beschlossenen Geschäftsordnungen
§ 4 (1) der Bundessatzung
»Jedes Mitglied hat die Pflicht,
§ 4 (2) der Bundessatzung
»Die Mitgliedschaft wird sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam, sofern die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft durch den Kreisvorstand oder einen übergeordneten Vorstand vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die/der Eintrittswillige die Rechte eines Gastmitgliedes.«
§ 2, Absatz 2 der Bundessatzung
Über die Rechte von Gastmitgliedern auf Mitgliederversammlungen entscheidet die jeweilige Versammlung. Sie kann zum Beispiel Gastmitgliedern das Recht verleihen, auf der Versammlung mitzudiskutieren und über einfache Anträge mit abzustimmen.
Bei Angelegenheiten zu Satzung und Finanzen der Partei, bei parteiinternen Wahlen und Mitgliederentscheiden dürfen Gastmitlieder allerdings grundsätzlich nicht mitentscheiden.
Ausführlicher dazu § 5, Absätze 1-3 der Bundessatzung
Gerade jetzt in dieser Umbruchzeit und angesichts der großen politischen Herausforderungen braucht unsere Partei ihre Mitglieder. Wenn du nur aus finanzieller Not deine Mitgliedschaft beenden möchtest, würde es Dir vielleicht helfen, einfach deinen Mitgliedsbeitrag erstmal zu senken oder zeitweise auszusetzen. Kein Mitglied soll aus finanziellen Gründen austreten müssen! Deshalb möchten wir Mitglieder, deren finanzielle Situation sich jetzt verschlechtert, ermuntern, Mitglied in der Partei DIE LINKE zu bleiben. Es gibt Alternativen zu einem Austritt!
Zur Fairness gehört aber auch, dass wir es nicht komplizierter machen als nötig, wie man die Mitgliedschaft beendet. Dazu heißt es in der Satzung unserer Partei: »Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesvorstand oder dem Parteivorstand zu erklären; die telekommunikative Übermittlung der Austrittserklärung ist zulässig.«
§ 3 (2) Bundessatzung
DIE LINKE ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die keine Großspenden von Konzernen und Reichen annimmt. Um uns diese Unabhängigkeit zu bewahren, sind wir auf die Beiträge unserer Mitglieder und auf Spenden unserer Unterstützerinnen und Unterstützer angewiesen. Die Beiträge sind gerecht gestaffelt: Wer viel hat, gibt mehr ab, wer wenig hat, muss auch nur wenig zahlen.
Das hängt davon ab, wieviel Du verdienst. Eine Übersicht findest Du in unserer Beitragstabelle.
Mitglieder ohne eigenes Einkommen (z.B. Schüler*innen) und Transferleistungsbeziehende zahlen symbolisch 1,50 Euro pro Monat.
Nach § 4 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE ist jedes Mitglied verpflichtet, den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Wenn aber mal ein besonderer Härtefall eintritt, kann ein Mitglied vorübergehend von der Beitragszahlung befreit werden, allerdings höchstens ein Jahr lang:
»In begründeten Härtefällen kann ein Mitglied mit Zustimmung des zuständigen Gebietsvorstandes bis zu einem Jahr von der Beitragszahlung befreit werden.«
§ 2 der Bundesfinanzordnung der Partei DIE LINKE.
Ja. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.
Die Mitgliedschaft wird erst gültig, wenn der erste Mitgliedsbeitrag bezahlt ist (aber frühestens sechs Wochen, nachdem der Eintritt dem Kreisvorstand vorgelegen hat). Außerdem können das Stimm- und Wahlrecht auf Mitgliederversammlungen von der ordnungsgemäßen Beitragszahlung abhängig gemacht werden. Bezahlt ein Mitglied sechs Monate keinen Beitrag und ist nicht von dieser Pflicht befreit, so gilt das als Austritt aus der Partei.
Siehe dazu § 2 (2+3), § 3 (3) und § 4 (3) der Bundessatzung.
Die Änderung des Beitrags erfolgt am einfachsten über das Online-Formular der Bundespartei. Wenn du es nicht online erledigen möchtest, wende dich an unsere Finanzverantwortlichen.
In den meisten Fällen ist es eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung für die Finanzverantwortlichen in unserer Partei, wenn du deinen Mitgliedsbeitrag abbuchen lässt (SEPA-Lastschrift), und wir bitten sehr darum. Das Formular dazu findest du auf der zweiten Seite unseres Beitrittsformulars bzw. es wird Dir beim Online-Eintritt angezeigt.
Wenn es aber so sein sollte, dass dein Konto öfter mal nicht gedeckt ist zum Zeitpunkt der Abbuchung, dann wähle besser den Dauerauftrag, um kostspielige Lastschrift-Rückgaben zu vermeiden. Bitte achte dann darauf, ob deine Überweisungen zum geplanten Zeitpunkt erfolgreich durchgeführt wurden. Überweisungen des Mitgliedsbeitrags erfolgen bitte auf das Konto des Landesverbands. Beitragszahlungen per Überweisung verursachen deutlich mehr Verwaltungsaufwand, sind aber trotzdem besser als Lastschriftrückgaben.
Du möchtest die Partei mit einer Spende unterstützen? Dann schau auf unsere Infoseite zum Thema Spenden.